Meldestelle

Hinweisgeber:innensystem der PFAFFINGER Unternehmensgruppe

Regelkonformes Verhalten ist für die PAFFINGER Unternehmensgruppe selbstverständlich. Zur PFAFFINGER Unternehmensgruppe zählen derzeit die Pfaffinger Bau SE, Pfaffinger Anlagenbau & Energietechnik GmbH, Pfaffinger Hochbau GmbH, Pfaffinger Rohrnetz- & Sanierungstechnik GmbH, PFAFFINGER BEERMANN, PB Drill- & Energietechnik GmbH, Pfaffinger Leipzig Bau GmbH und die Pfaffinger Industrie- & Energietechnik GmbH. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist es für uns von großer Bedeutung, von eventuellem Fehlverhalten Kenntnis zu erlangen, damit wir dieses abstellen und künftig bestmöglich verhindern zu können. Unser Hinweisgeber:innensystem bietet die Möglichkeit, Regel- oder Gesetzesverstöße zu melden.

1. Meldepflichtige Sachverhalte

Meldepflichtige Sachverhalte sind insbesondere Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von unseren Beschäftigten oder Geschäftspartner:innen in Ausübung ihrer Diensttätigkeit begangen werden. Beispiele hierfür sind u.a. Betrug, Untreue, Korruption und Unterschlagung, Bilanzfälschungen, Geldwäsche, Kartell- und Wettbewerbsverstöße, der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Umweltschädigungen sowie die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern. Gemeldet werden können auch Verstöße gegen unsere Grundwerte, sonstige Regelungen und Vorschriften. Konkrete Beispiele dafür sind insbesondere auch sexuelle Übergriffe, arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben, Themen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes oder Diskriminierungen.

2. Vorgehen bei Hinweisen

Wir prüfen jeden Hinweis - soweit dieser nicht anonym erfolgt - und gehen diesem konsequent und entschieden nach. Wir sind unter dieser Voraussetzung für jede Information dankbar, die uns dabei hilft, Fehlverhalten und Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Missstände zu beseitigen. Unser Ziel ist es ebenfalls, wirtschaftliche Nachteile und Reputationsschäden für die PFAFFINGER Unternehmensgruppe und deren Gesellschafter abwenden.

Hinweise werden von uns nicht als Vertrauensbruch gewertet. Es wird keine Form von nachteiligem Verhalten gegen Personen, die in guten Absichten und gutem Glauben auf einen möglichen Verstoß hingewiesen haben, toleriert. In "gutem Glauben" bedeutet für uns, aufrichtig der Meinung zu sein, dass es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen unsere Grundwerte, interne Regelungen oder Gesetze im Sinne von Ziffer 1 handelt.

Unser Hinweisgeber:innensystem bietet die Möglichkeit, Meldungen an unsere Ombudsperson Vertrauensanwalt / Vertrauensanwältin zu geben. Die Meldungen können telefonisch, schriftlich (per Post) oder in Textform (per E-Mail) erfolgen. Die daraus resultierenden Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit und Einhaltung der Bestimmungen des HinSchG. Die Ombudsperson

  • bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
  • prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fällt,
  • hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt, - prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
  • ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und
  • ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG.

Die Ombudsperson gibt der hinweisgebenden Person, soweit der Hinweis nicht anonym erfolgt, innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

3. Kontakt

Meldungen können direkt an unseren Vertrauensanwalt / Ombudsmann abgegeben werden:

Rechtsanwalt Jochen Messerle
Heilbronner Str. 41
70191 Stuttgart
+497116978532 (Montag bis Freitag 08.30-17.00)
hinweisgeber@hsf-partner.de
www.hsf-partner.de

Falls eine hinweisgebende Person sich bezüglich einer Meldung auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Mobbing, Stalking oder sexualisierte Gewalt an eine Vertrauensanwältin / weibliche Ombudsperson wenden möchte:

Rechtsanwältin Astrid Wutzel-Schudnagies
Heilbronner Str. 41
70191 Stuttgart
+497116978532 (Montag bis Freitag 08.30-17.00)
hinweisgeber@hsf-partner.de
www.hsf-partner.de

Wir informieren gemäß § 13 Abs. 2 HinSchG, dass Meldungen auch an externe Meldestellen gerichtet werden können, u.a. an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, an die Meldestellen der Länder und Kommunen, an die Meldestelle bei der BaFin oder an die Meldestelle beim Bundeskartellamt.

Passau, Mai 2024